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Derselbe Passus, der schon vorher bei Nikolaus in einem Brief an Karl den Kahlen vorgekommen war, taucht dann bei Hadrian in einem Schreiben an den westfränkischen Episkopat auf, allerdings etwas anders formuliert […].
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
863 April 28
Derselbe Passus, der schon vorher bei Nikolaus in einem Brief an Karl den Kahlen vorgekommen war, taucht dann bei Hadrian in einem Schreiben an den westfränkischen Episkopat auf, allerdings etwas anders formuliert: si Karolus praecepta Dei praefixos metis suis terminos transferendo, aliena invadendo contempnens - -.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
871 Juli 13
Derselbe Passus, der sich noch in einem Schreiben Nikolaus' an die lothringische Geistlichkeit findet, begegnet auch in der ersten Rede Hadrians auf dem römischen Konzil von 869: durior silice nec dura verbera sensit und ähnlich in einem Brief Johanns VIII. an Kaiser Ludwig II.: nec dura synodalis excommunicationis verbera sensit.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
872 Dezember 14–875 August
Destinavimus autem vestrae serenitati reverentissimos et sanctissimos episcopis, Rhadoaldum videlicet sanctae Portuensis ecclesiae atque Zacchariam Anagninae vestram amplitudinem deprecamur;
Quelle
echt
Legation/Gesandtschaft
860 September Ende
Die Datumzeile ist ungewöhnlich (vergl. Jaffé p. 215) und mag mit Heranziehung einer chronikalischen Notiz gearbeitet sein (vergl. Jaffé p. 217, Paderbornae).
Sekundärliteratur
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Privilegierung
799 März 4
Die Verwendung alters gebrauchter Schmähworte wie tyrannus und adulter für Photius, die bei Hadrian II. in der römischen Konzilsrede vom Juni 869 und in den beiden orientalischen Briefen vom 10. Juni 869 vorkommen, ist wohl auf Anastasius' Rechnung zu setzen.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
869 Juni 10
Die Wendung et ipsis morte praeventis rapitur, si quid remanserat, subsidium scheint auf den Verfasser von Nr. 7, 8 und 9, Anastasius, hinzudeuten, der sehr ähnlichen Ausdrücke gebraucht. Über das Verbot für Laien, über Geistliche zu urteilen, hatte sich auch Nikolaus im selben Sinne in seinem Antwortschreiben an die Bulgaren geäußert.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
866 November 13
Die Wendung inoffensis gressibus incedamus, die Anastasius in seiner Vorrede zur Übersetzung der Akten der 7. allgemeinen Synode gebraucht und die sich auch in von Anastasius diktierten Nikolausbriefen findet, kommt ebenfalls bei Hadrian in einem Schreiben an den Patriarchen Ignatius und bei Johann VIII. in einem Brief an die Kaiserin Angilberga vor.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
867 Oktober 31
Die Wendung inoffensis gressibus incedamus, die Anastasius in seiner Vorrede zur Übersetzung der Akten der 7. allgemeinen Synode gebraucht und die sich auch in von Anastasius diktierten Nikolausbriefen findet, kommt ebenfalls bei Hadrian in einem Schreiben an den Patriarchen Ignatius und bei Johann VIII. in einem Brief an die Kaiserin Angilberga vor.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
865 Mai 26
Die Wendung inoffensis gressibus incedamus, die Anastasius in seiner Vorrede zur Übersetzung der Akten der 7. allgemeinen Synode gebraucht und die sich auch in von Anastasius diktierten Nikolausbriefen findet, kommt ebenfalls bei Hadrian in einem Schreiben an den Patriarchen Ignatius und bei Johann VIII. in einem Brief an die Kaiserin Angilberga vor.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
869 Juni 10
Die Wendung inoffensis gressibus incedamus, die Anastasius in seiner Vorrede zur Übersetzung der Akten der 7. allgemeinen Synode gebraucht und die sich auch in von Anastasius diktierten Nikolausbriefen findet, kommt ebenfalls bei Hadrian in einem Schreiben an den Patriarchen Ignatius und bei Johann VIII. in einem Brief an die Kaiserin Angilberga vor.
Sekundärliteratur
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Briefdiktat/Urkundendiktat
877 März 27
Die päpstliche Reisegesellschaft, die Ende April oder Anfang Mai 878 im Schutz dreier aus Neapel bestellter Kriegsschiffe (Dromonen) die römische Küste verließ, [...] war nicht groß. Wichtigster Begleiter des Papstes war Bischof Walpert von Porto. Außer ihm waren, wie es scheint, nur zwei Bischöfe an Bord, Petrus von Fossombrone und Paschalis von Amelia, die beide im August bei der Synode von Troyes unterschrieben haben. Hinzu kam noch der Kardinalpriester Petrus [...]. [...] der als päpstlicher Vogt fungierende Dux Deusdedit von Ravenna [...].
Sekundärliteratur
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Reise
878 April Ende–879 Februar
Die päpstlichen Würdenträger Florus und Theodorus standen bei diesem Prozeß wahrscheinlich auf der Seite des Klosters.
Sekundärliteratur
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Gerichtsverhandlung
823 April
Die vita Eugens II. berichtet nun weiter, daß die "iudices" wieder ihr Vermögen erhalten haben, was in der vita Stephans IV. fehlt. Unter "iudices" können aber nur Paschalis und Campulus gemeint sein. Die Exaktheit dieser Angabe und die genaue Beschreibung der Restitution ihres Besitzes macht unwahrscheinlich, daß dem Schreiber dieser vita hier ein Fehler unterlaufen ist. Die beiden Männer erhielten also von Eugen II. tatsächlich ihren Besitz wieder zurück. Aus Bequemlichkeit benutzte aber der Schreiber der vita Eugens II. den Passus "qui illic captivi tenebantur" aus der vita Stephans IV. als Vorlage, eränzt ihn der Einfachheit halber um "Huius diebus [...] reversi sunt." So entstand die falsche Nachricht, die beiden iudices seien unter Eugen II. zurückgekehrt und hätten gleichzeitig ihr Vermögen von dem Papst zurückerhalten. In Wahrheit verhält es sich aber so, daß Campulus, Paschalis und die anderen im Frankenreich weilenden Römer mit Stephan IV. nach Rom zurückreisen durften und die beiden iudices unter Eugen II. ihren Besitz zurückerhielten.
Sekundärliteratur
echt
Restitution/Rehabilitation
824 Juni 6–827 August 31
Diese Investition fand wahrscheinlich kurz nach dem Prozess statt, da in der Urkunde Kaiser Lothars I. Feclinule als Besitz des Klosters erwähnt wird.
Sekundärliteratur
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Legation/Gesandtschaft
823 Mitte