Restitution der exilierten iudices durch Eugen II.
EreignisID Kategorie Beschreibung Datierung Ort
11
Restitution/Rehabilitation
Unter Eugen II. werden die iudices (Campulus und Paschalis) wieder in ihre Rechte eingesetzt und erhalten einige Dinge aus dem Besitz des Patriarchium Lateranense.
824 Juni 6–827 August 31
Beteiligte Personen
Name PersonID Funktion
11
Restituierter
69
Restituierter
Quellenbelege
Zitat aus Fälschungscharakter
Huius diebus Romani iudices qui in Francia tenebantur captivi reversi sunt, quos in parentum propria ingredi permisit eis non modicas res de Patriarchio Lateranensi praebuit, quia erant pene omnibus facultatibus destituti.
echt
Literaturbelege
Zitat aus
Die vita Eugens II. berichtet nun weiter, daß die "iudices" wieder ihr Vermögen erhalten haben, was in der vita Stephans IV. fehlt. Unter "iudices" können aber nur Paschalis und Campulus gemeint sein. Die Exaktheit dieser Angabe und die genaue Beschreibung der Restitution ihres Besitzes macht unwahrscheinlich, daß dem Schreiber dieser vita hier ein Fehler unterlaufen ist. Die beiden Männer erhielten also von Eugen II. tatsächlich ihren Besitz wieder zurück. Aus Bequemlichkeit benutzte aber der Schreiber der vita Eugens II. den Passus "qui illic captivi tenebantur" aus der vita Stephans IV. als Vorlage, eränzt ihn der Einfachheit halber um "Huius diebus [...] reversi sunt." So entstand die falsche Nachricht, die beiden iudices seien unter Eugen II. zurückgekehrt und hätten gleichzeitig ihr Vermögen von dem Papst zurückerhalten. In Wahrheit verhält es sich aber so, daß Campulus, Paschalis und die anderen im Frankenreich weilenden Römer mit Stephan IV. nach Rom zurückreisen durften und die beiden iudices unter Eugen II. ihren Besitz zurückerhielten.